Mittwoch, 05.12. 2012
Pressemitteilung

Speisenplancheck leicht gemacht

Sie möchten wissen, ob Ihr Speisenplan die Kriterien des „DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung“ erfüllt? Möchten Sie Ihren Speisenplan optimieren? JOB&FIT – Mit Genuss Erfolg! bietet Ihnen zwei unkomplizierte Instrumente zur Selbstüberprüfung Ihres Speisenplans.
Der Speisenplan in einem Betriebsrestaurant soll ansprechend für die Tischgäste sein und ihnen eine gesundheitsfördernde, schmackhafte Mittagsmahlzeit bieten. Gegartes Gemüse oder Rohkost sowie eine Stärkebeilage und ein kalorienfreies Getränk, wie Trink-, Mineralwasser, gehören zum täglichen Mittagsangebot eines Betriebsrestaurants. Fettarme Milchprodukte, Rapsöl als Standardöl, maximal zwei Mal Fleisch in 5 Verpflegungstagen sind einige weitere Anforderungen an die Lebensmittelauswahl und ihren Einsatz in einem einwöchigen Speisenplan. Um zu überprüfen, ob Ihr Angebot die Kriterien des „DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung“ erfüllt, bietet Ihnen JOB&FIT die undefinedCheckliste Betriebsverpflegung. Tragen Sie anhand Ihres derzeitigen Wochenspeisenplans in der Spalte „erfüllt“ bzw. „nicht erfüllt“ der Checkliste ein, welche Kriterien des Qualitätsstandards bereits umgesetzt sind und welche nicht. Darüber hinaus unterstützt Sie zusätzlich die sogenannte undefinedLeerliste bei der Überprüfung der Häufigkeiten für den Einsatz von Lebensmitteln aus den unterschiedlichen Lebensmittelgruppen. Sie haben die Möglichkeit, in der Rubrik „Ist“ eine Strichliste mit z. B. der Anzahl an Vollkornprodukten oder frittierten Produkte zu führen. Gleichen Sie die Summe mit dem Sollwert ab. So wissen Sie, ob ihr Speisenplan die Anforderungen an die Lebensmittelhäufigkeiten erfüllt. Die Checkliste sowie die Leerliste zur Überprüfung der Lebensmittelhäufigkeiten können Sie kostenlos unter undefinedService/ Medien herunterladen. Darüber hinaus erhalten Sie in der Rubrik undefinedQualitätsstandard/Rezeptdatenbank acht Wochenspeisenpläne mit Rezepten, die die Kriterien des „DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung“ erfüllen.